Zuschuss für Barrierereduzierung

22.02.2024

Seit 20. Februar 2024 können unter dem KfW-Programm „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ (Kennziffer 455-B) wieder Anträge gestellt und Zuschüsse abgerufen werden. Eine Neuerung dazu ist, dass bei Einzelmaßnahmen der maximale Zuschussbetrag auf 2.500 Euro gedeckelt wurde.

Überblick

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
  • unabhängig von Ihrem Alter
  • für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren wollen
  • auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Weitere Informationen gibt es auf www.kfw.de/455-b.


Foto-Quelle: KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh
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