
Zuschuss für Barrierereduzierung
22.02.2024
			Seit 20. Februar 2024 können unter dem KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Kennziffer 455-B) wieder Anträge gestellt und Zuschüsse abgerufen werden. Eine Neuerung dazu ist, dass bei Einzelmaßnahmen der maximale Zuschussbetrag auf 2.500 Euro gedeckelt wurde.
Überblick
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren wollen
- auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Foto-Quelle: KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh
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