Zuschuss für Barrierereduzierung
22.02.2024
Seit 20. Februar 2024 können unter dem KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Kennziffer 455-B) wieder Anträge gestellt und Zuschüsse abgerufen werden. Eine Neuerung dazu ist, dass bei Einzelmaßnahmen der maximale Zuschussbetrag auf 2.500 Euro gedeckelt wurde.
Überblick
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren wollen
- auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Foto-Quelle: KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh
Letzte Beiträge
-
04.03.2024
Schulungstag 2024
-
22.02.2024
Zuschuss für Barrierereduzierung
-
17.10.2023
Arbeitskleidung von Schöffel PRO